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book 22
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1
- Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, so daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld.
2
Falls aber die Sonne ĂŒber ihm aufgegangen ist, ist es ihm Blutschuld. Er muß zurĂŒckerstatten. Falls er nichts hat, soll er fĂŒr den [Wert des] von ihm Gestohlenen verkauft werden.
3
Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten.
4
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lĂ€ĂŸt und seinem Vieh [dabei] freien Lauf lĂ€ĂŸt, so daß es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5
Wenn Feuer ausbricht und DorngestrĂŒpp erreicht, so daß ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muß der zurĂŒckerstatten, der den Brand angezĂŒndet hat.
6
Wenn jemand seinem NÀchsten Geld oder GegenstÀnde in Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen - falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
7
Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, [damit man erfÀhrt], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines NÀchsten ausgestreckt hat.
8
Bei jedem Fall von Veruntreuung an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklÀrt, der soll seinem NÀchsten das Doppelte erstatten.
9
Wenn jemand seinem NĂ€chsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgend ein Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich [einen Knochen] oder wird weggefĂŒhrt [und] niemand sieht es,
10
dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines NĂ€chsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten.
11
Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
12
Falls es [aber] zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten.
13
Wenn jemand von seinem NĂ€chsten [ein StĂŒck Vieh] leiht und es bricht sich [einen Knochen] oder stirbt - falls sein Besitzer nicht dabei war, muß er es erstatten;
14
falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis.
15
Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muß er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
16
Falls sich ihr Vater hartnĂ€ckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld fĂŒr Jungfrauen.
17
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. -
18
Jeder, der bei einem Tier liegt, muß getötet werden. -
19
Wer den Göttern opfert, außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden.
20
Den Fremden sollst du weder unterdrĂŒcken noch bedrĂ€ngen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
21
Keine Witwe oder Waise dĂŒrft ihr bedrĂŒcken.
22
Falls du sie in irgendeiner Weise bedrĂŒckst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien [muß], ihr Geschrei gewiß erhören,
23
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so daß eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
24
Falls du [einem aus] meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein GlÀubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
25
Falls du wirklich den Mantel deines NĂ€chsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurĂŒckgeben, ehe die Sonne untergeht;
26
denn er ist seine einzige Decke, seine UmhĂŒllung fĂŒr seine Haut. Worin soll er [sonst] liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, daß ich ihn erhören werde, denn ich bin gnĂ€dig. -
27
Gott sollst du nicht lĂ€stern, und einem FĂŒrsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.
28
Mit der FĂŒlle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. - Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29
Ebenso sollst du es mit deinem Rind [und] deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. -
30
Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dĂŒrft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
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