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3 Mose 27
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1
Und der HERR redete zu Mose:
2
Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] GelĂŒbde leistet, dann sollen die Personen fĂŒr den HERRN nach [folgender] SchĂ€tzung [berechnet werden]:
3
Wenn deine SchĂ€tzung einen Mann von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine SchĂ€tzung fĂŒnfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
4
Und wenn es eine Frau ist, dann sei die SchĂ€tzung dreißig Schekel.
5
Und wenn es von fĂŒnf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine SchĂ€tzung einer mĂ€nnlichen [Person] zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn Schekel.
6
Und wenn es von einem Monat bis zu fĂŒnf Jahren ist, dann sei die SchĂ€tzung einer mĂ€nnlichen [Person] fĂŒnf Schekel Silber und die SchĂ€tzung einer weiblichen drei Schekel Silber.
7
Und wenn es von sechzig Jahren und darĂŒber ist, dann sei die SchĂ€tzung, wenn es eine mĂ€nnliche [Person] ist, fĂŒnfzehn Schekel und fĂŒr eine weibliche zehn Schekel.
8
Und wenn der, der das GelĂŒbde getan hat, zu arm ist fĂŒr die SchĂ€tzung, dann soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schĂ€tzen; nach dem VerhĂ€ltnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schĂ€tzen.
9
Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt, dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein.
10
Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst [heilig] bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden.
11
Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12
und der Priester soll es schÀtzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der SchÀtzung des Priesters, so soll es sein.
13
Wenn man es aber unbedingt [wieder] einlösen will, dann soll man zu der SchĂ€tzung ein FĂŒnftel hinzufĂŒgen.
14
Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges fĂŒr den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schĂ€tzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schĂ€tzt, so soll es feststehen.
15
Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das FĂŒnftel des Geldes der SchĂ€tzung darĂŒber hinaus hinzufĂŒgen, und es soll ihm gehören.
16
Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN [etwas] heiligt, dann soll die SchĂ€tzung nach dem VerhĂ€ltnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat fĂŒr fĂŒnfzig Schekel Silber.
17
Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld heiligt, soll es gemĂ€ĂŸ der SchĂ€tzung feststehen.
18
Wenn er aber nach dem Jobel[jahr] sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem VerhĂ€ltnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr ĂŒbrig sind; das soll [dann] von der SchĂ€tzung abgezogen werden.
19
Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt [wieder] einlösen will, dann soll er das FĂŒnftel des Geldes deiner SchĂ€tzung darĂŒber hinaus hinzufĂŒgen, und es soll ihm verbleiben.
20
Wenn er aber das Feld [bis zum Jobeljahr] nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden.
21
Und das Feld soll, wenn es im Jobeljahr frei ausgeht, fĂŒr den HERRN heilig sein wie ein gebanntes Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22
Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,
23
dann soll ihm der Priester den Betrag der SchĂ€tzung berechnen bis zum Jobeljahr. Er soll die SchĂ€tzung am gleichen Tag als etwas fĂŒr den HERRN Heiliges entrichten.
24
Im Jobeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte.
25
Und alle SchÀtzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.
26
Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf, es gehört dem HERRN.
27
Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der SchĂ€tzung und sein FĂŒnftel darĂŒber hinzufĂŒgen. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der SchĂ€tzung. -
28
Jedoch alles Gebannte, das jemand fĂŒr den HERRN mit dem Bann belegt, von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, [das] darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
29
Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: es muß getötet werden.
30
Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der BÀume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig.
31
Wenn aber jemand von seinem Zehnten [irgend etwas] einlösen will, dann soll er sein FĂŒnftel hinzufĂŒgen.
32
Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab vorĂŒberzieht, das Zehnte soll fĂŒr den HERRN heilig sein.
33
Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst [heilig] bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden.
34
Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat.
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